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Hartz IV ist verfassungswidrig

Wichtige Sätze zum Bundesverfassungsurteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09)

Zitate:
1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
...
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
...
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
...

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen….“

Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes


Und nun?

Kommentar von Bernd Wittich (attac Ludwigshafen)

9. Februar 2010 - Der Tag der Entscheidungen:
Bundesverfassungsgericht zu Harz IV - IG Metall Kollegen
"Hauptsache Arbeit", erstmals in der Geschichte der größten deutschen Gewerkschaft keine Lohnforderungen.

Das Bundesverfassungsgericht erhebt Einspruch gegen die Willkür der politischen Regelsatzfestlegung. Ein Aufatmen geht durch`s Land?!

Was sind die "Berechnungsgrundlagen" für Löhne und Sozialtransfereinkommen?

Wir erinnern uns: Angeblich müsste ein Lohnabstandsgebot für die Regelsätze gelten. Aber die Löhne von Millionen Beschäftigten liegen unter der Armutsgrenze, die Flächentarife sind lange schon löchrig und löchriger, ein gesetzlicher Mindestlohn wird stur verweigert. Für wen "rechnet" sich eine solche Politik? Für die "Steuersparanhänger" der FDP.

Die "Berechnungsgrundlagen" sind immer die politischen Kräfteverhältnisse im Lande. Die Macht des Volkes muss in Deutschland, der EU und global die Verteilungsfrage neu stellen. Direkt, mit den Füßen auf den Straßen.

In den Parlamenten, den Gesetzgebern und in den Gerichten werden keine neuen politischen Kräfteverhältnisse hergestellt, sondern bestenfalls bestehende zum Gesetz erhoben. Gesetze sind Ausdruck der politischen Kräfteverhältnisse.

Von Kapitaleignern per Gesetz gesicherter Reichtum ist genügend vorhanden, aber in den Taschen immer Weniger immer mehr. Viele WählerInnen scheinen diese Wahrheit immer noch nicht glauben zu können, hören sie doch täglich von leeren (öffentlichen) Kassen und fehlenden "Spielräumen" für Lohn- und Gehaltserhöhungen in der Krise. Der Reichtum in unserer Gesellschaft und die damit einhergehende Macht ist meistens gut verborgen und in ihrer Maßlosigkeit übersteigt sie den Alltagsverstand der Millionen.

Mindestlöhne über 1000 Euro monatlich, die Armutsgrenze übersteigend, sind die angesagte Forderung des Tages. Schlechte Arbeit, Billiglohnarbeit, die Umwelt zerstörende Arbeit, moderne Zwangsarbeit ("Aufstocker", 1-€-Jobber, PraktikantInnen) darf sich politisch nicht mehr lohnen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird von linken Parlamentariern und Bewegungsaktivisten als Erfolg der eigenen Politik gewürdigt. Hier wäre gewissenhaft nachzufragen, stimmt denn das wirklich? Was wurde mit dem Urteil erreicht? Oder könnte es auch angesichts weitestgehend defensiver und desorientierter sozialer Bewegungen andere Gründe geben?
Noch zu wenige BürgerInnen beginnen sich grundlegenderen Fragen zuzuwenden:

Welche Aufgaben hat die Wirtschaft zur Verwirklichung des Artikel 1 des GG? In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Können demokratische Mehrheiten eine solche Gesellschaft in eigener Verantwortung erstreiten und gestalten? Immerhin, die BürgerInnen beginnen sich zu fragen, wenn ich mich nicht mehr rechne, wieviel Euro, wieviel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bin ich noch wert und was kann ich denn dann dagegen tun, wenn "es micht trifft"? Ist noch mehr persönliche  "Flexibilisierung" auf Dauer mein Ausweg, nach dem Motto, "wer will, der schafft es schon", also Augen zu und durch, die deutsche krampfhafte Minimalvariante des Tellerwäschermythos made in USA?

Es bleibt auch nach dem Urteil im Ermessen der Politik "Armut per Gesetz" mit dem Lohnabstandsgebot und leeren Kassen zu begründen. Mehr noch, in absehbarer Zeit werden mehrere Millionen Menschen in die Arbeitslosigkeit getrieben, das wird allgemein lohnsenkend wirken - Hauptsache Arbeit!

Wir hören: Die "Krisenlasten" verpflichten zum Kassensturz bei Gesundheit und Pflege, im ÖPNV und weiteren Leistungen der Daseinsvorsorge und Kultur. Hier wird strategisch mehr Reichtum für wenige gesichert, als mit dem Verharren auf den bisherigen Hartz IV - Regelsätzen gewonnen wird.

Weiter wird uns gesagt: Die Exportwirtschaft Deutschlands brauche sinkende Steuern, schließlich wolle man so Arbeitsplätze sichern, deshalb müssten Steuern und Löhne weiter sinken, aber - infolge dessen sinken auch die Renten und direkte und indirekte Sozialeinkommen und die Einnahmen der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenkassen.

Kehren wir nochmals zur Frage zurück, ob das Urteil das Resultat sozialer und politischer Kämpfe ist?

Worauf reagieren die Herrschenden bei der Urteilsfindung und dessen zukünftiger Umsetzung? Was gewinnen sie mit diesem Urteil?

Eine Entscheidung dieser Art nährt die Illusion vom neutralen Staat, der sich um das Allgemeinwohl sorgt. Wenn`s die Parlamentarier nicht richten, dann die Richter: „BürgerInnen darauf könnt ihr euch verlassen, bleibt zu Hause!“ Doch es bleibt bei Armut per Gesetz, der Definition von "überflüssigen" Leben auf der einen und "abgesicherten" Reichen auf der anderen Seite.

Die Herrschenden diskutieren seit Monaten, ob die Regierungsfähigkeit bei verschärfter Krise, explodierender und sich verfestigender Arbeitslosigkeit und drohender Währungsabwertung gewahrt bleibt. In vielen Partei- und Gewerkschaftsetagen, in Fraktionen und Unternehmerverbänden fürchten die Profiteure und politischen Funktionseliten Kontrollverluste. Was fürchten sie: Die Füße auf der Straße, die Einsicht der Mehrheiten in die herrschenden Verhältnisse, drohende wilde und politische Streiks, selbstverwaltete und besetzte Unternehmen - also eine Öffnung zu neuen gesellschaftlichen Horizonten, die sie entbehrlich machte!

Aber auch nach dem Urteil gilt: "Hauptsache Arbeit", egal ob "gute" Arbeit und "guter" Lohn! Arbeitslosigkeit soll weiter als zentrales Erpressungsmittel auf die Lohnabhängigen wirken. Den Repressionscharakter hat das Gericht nicht in Frage gestellt! Es werden sich Akademiker und Politiker finden, die nun "richtig und objektiv" rechnen! Der BürgerIn, der "LeistungsempfängerIn" wird die Mitbestimmung über praktizierte Menschenwürde und "Regelsätze" verweigert.

Zum "Objektiven" gehört ihr vorherrschendes Menschenbild, das mehrheitlich Menschen zur Arbeit gezwungen (modern: angereizt, fördern und fordern) werden müssten, dass es eben nur wenige "LeistungsträgerInnen" gäbe.

Was sie nicht sagen, Menschen haben ein Menschen- und Bürgerrecht menschenunwürdige Arbeit, schlechte Arbeit zu Armutslöhnen, schlechte und repressive Bildungs- und Ausbildung, steigende Gesundheits- und Bildungsausgaben zu ihren Lasten, zu verweigern!
 
Die Verfassungsfrage, ob das Gesetz als repressives Instrument mit der Menschenwürde und den Grundrechten vereinbar ist, ist keine Frage, die an ein Verfassungsgericht zu delegieren ist, sondern durch die BürgerInnen politisch zu beantworten ist. Ohne den aktiven Citoyen* gibt es auf Dauer weder Demokratie noch eine sozial und solidarisch orientierte Gesellschaft.

Bündnispolitisch ist nicht der Regelsatz das erste Thema, sondern die Befreiung von der Repression plus Armutsdrohung mit dem "zukünftig rechtmäßigen" Regelsatz (Gütesiegel Stiftung "Verfassungstest") bei steigender Arbeitslosigkeit, Verschlechterung der Arbeitsqualität und gesteigerter Arbeitsintensität.

Das Bundesverfassungericht "korrigiert" die Mehrheit der politischen Klasse und deren Parteispender.

Nein, anders, es betreibt zur vorherrschenden galoppierenden Ungleichheitsverschärfung in der Gesellschaft eine rechtsstaatliche Legitimation, es betreibt "politisches Agendasetting". Und das gelingt um so eher, wenn die sozialen Bewegungen und die politische Linke meinen, sie seien bereits erfolgreich und müssten nun zentral um die Regelsatzerhöhnung streiten.

Welche Themen sollen dabei von der Agenda gedrängt werden?

Schärfste Einschnitte in das Gesundheitssystem, Zuzahlungen, Kopfpauschale, Leistungsrationierungen und somit eine weitere Lastenverschiebung auf die Arbeits- und Sozialeinkommensbezieher, forciert geleerte öffentliche Kassen ("Steuererleichterungen") werden das Argument zu einer forcierten Privatisierung, zur Volksenteignung in Ländern und Kommunen genutzt werden! Nicht auf die Agenda sollen neue Formen der Mitbestimmung, der direkten demokratischen Kontrolle und Verwaltung, zunächst in jenen Unternehmen und Banken, die mit dem Volksvermögen in Gestalt des Steueraufkommens "gerettet" wurden und werden. Immer wieder wird die Furcht vor Sozialisierung und freiheitlich-demokratischen Wegen zum Sozialismus mit der Drohkulisse misslungener und verratener Wege des "Realsozialismus" begleitet.

Die Erfahrungen mit DDR und deren angeblicher Sozialismus und Kommunismus werden dazu missbraucht, jeden Gedanken und jede Tat für eine Gesellschaft jenseits kapitalistischer Barbarei zu delegitimieren.

In der Bundesrepublik wird noch an ein Mehrheitsbewusstsein angeknüpft, das in deutscher und westeuropäischer Verblendung glauben will, dass die marktradikale globale kapitalistische Wirtschaftsordnung und die repräsentative und Stellvertreterdemokratie eine brauchbare Antwort auf globales Elend, Klimakatastrophe und nukleare Kriegsgefahr seien.

Die IG Metall will um Erhaltung der vorhandenen Arbeitsplätze kämpfen, durch Lohnverzicht, durch Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 28 Wochenstunden. Dem stimmen die betroffenen Unternehmer vielleicht sogar zu, wenn - die Lohnzahlungen teilweise aus Steuermitteln erfolgen und die Sozialabgaben aus Steuern (mit)finanziert werden!

Die Wirtschaftskrise soll so zur Durchsetzung für einen Rationalisierungsschub, für ein neues Gesellschaftsmodell, charakterisiert durch weitere radikale Umverteilung - zu Gunsten der
Reichen und der erwerbslosen Einkommen aus Dividenden und Spekulationsgeschäften genutzt werden. Das Casino, die Rohstoffquellen und Absatzmärkte sollen offen bleiben, auch wenn es dazu der militärischen Interventionen bedarf.

Der Arbeits- und Erwerbslose wird im ihm medial und von der politischen Klasse zu geschriebenen Status des "Sozialschmarotzers", eines Opfers das selbst an seiner Verelendung schuld ist, verbleiben.

Auffallend: Das Verfassungsgericht und mehr noch die Kommentatoren des Tages sorgen sich um die Kinder der Armen.

Wie können Kinder armer und stetig weiter verarmender Eltern jene Bildungs- und mehr noch Ausbildungsleistungen erreichen, die die kapitalistische Verwertungsmaschine zur Auslese auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt braucht? Die Eltern sind in dieser Diskussion als hoffnungslose Fälle mehr oder weniger selbst verschuldeter Armut bereits abgeschrieben, aller Forderungs- und Förderungspropaganda zum Trotz.

Der herrschende Diskurs, seine Werte und Ziele sind tief verinnerlicht!
Die BürgerInnen wollen glauben, dass Kindergärten und Schulen zukünftig die ihnen Anvertrauten "Kinder des Volkes" erfolgreich auf PISANORM und Bachelorschmalspur trimmen, einzige Perspektive in der älterwerdenden Gesellschaft: Hauptsache Arbeit. (Das Kapital weiß, nur menschliche Arbeit produziert Mehrwert, ist die Basis der Reichtümer und der Macht der Wenigen.)
 
Armut per Gesetz, dabei soll es bleiben. Bei der Erpressbarkeit der Beschäftigten, soll es ebenso bleiben.

Jedoch, Kinder und Jugendliche sollen bis zur Arbeitsmarkt-Tauglichkeitsmusterung ihre potenzielle körperliche und geistige Eignung als LohnarbeiterInnen am Standort Deutschland ausbilden können. Wer nicht gebraucht wird, ist dann selber schuld, schließlich braucht es in einer Demokratie die demokratische Legitimation - und die gläubige Bürgerin, ausgestattet mit der Religion des radikalen Marktes, bis zur Selbstaufopferung flexibel und der Bereitschaft sich willig "gut" regieren zulassen.

Immerhin, das Bundesverfassungsgericht hat auf Artikel 1 verwiesen.

BügerInnen, beruhigt euch nicht!

Menschenwürde beginnt damit für sie einzutreten, demokratisch, praktisch und konkret! Für einen armutsfesten flächendeckenden Mindestlohn.
Für eine repressionsfreie Grundsicherung!
Für ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben und Arbeiten.
Für eine radikale Umverteilung von Arbeitszeit und Reichtum!

Bernd Wittich Ludwigshafen, 09.02. 2010



Kommentar Edith Bartelmus-Scholich (in fett von B. Lau):
Bundesverfassungsgericht ordnet Neuberechnung der Regelsätze an

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelsätze des ALG II verfassungswidrig sind. Das von Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen und politischen Gegnern der Hartz-Gesetze begrüßte Urteil bedeutet dennoch nicht, dass es BezieherInnen von ALG II nun besser gehen wird.

Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vor allem, dass die Berechnung der Regelsätze intransparent und willkürlich erfolgt ist. Dies gilt in besonderem Maße für die Festsetzung der Regelsätze für Kinder, die einfach von den Regelsätzen für Erwachsene durch prozentuale Abschläge ermittelt wurden. Grundlage der Berechnung der Regelsätze muss aber, so das Gericht, der tatsächliche Bedarf des Bedürftigen sein. Diese Grundlage ist schon bei der Ermittlung des Regelsatzes für Erwachsene verletzt und bei der Festsetzung der Regelsätze für Kinder vollständig außer Acht gelassen worden. Hier nachzubessern ist dem Gesetzgeber bis zum 1.1.2011 aufgegeben.

Gleichzeitig stellte das Gericht jedoch fest, dass es die derzeitige Höhe der Regelsätze für verfassungskonform hält. Damit werden Nachforderungen von ALG II-BezieherInnen abgewiesen. Mehr als 5 Jahre Aushungern, Demütigen und Ausgrenzen von Erwerbslosen war und ist also nach Auffassung des Gerichts rechtens. Für den Gesetzgeber ist dies ein deutlicher Hinweis, dass nicht an einer Anhebung, sondern nur an einer besseren Begründung der Hunger-Regelsätze gearbeitet werden muss. Die überwiegend angewandte Methode die Regelsätze nach dem sogenannten Statistikmodell, welches den Bedarf des unteren Einkommensfünftels zu Grunde legt und davon Abschläge vornimmt, kann dabei weiter Anwendung finden, wenn dies denn durchgehend geschieht. Die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene rückt somit durch das Urteil nicht unbedingt näher. Anders stellt sich dies bei den Regelsätzen der Kinder dar. Hier hat der Gesetzgeber den Bedarf vollständig neu zu ermitteln und es muss abgewartet werden, was dabei herauskommt.

Nicht mehr haltbar ist die Regelung, dass einmalig auftretende Bedarfe, etwa die ersatzweise neu anzuschaffende Waschmaschine, nicht übernommen werden. Die Richter urteilten, dass derartiger einmaliger Bedarf nicht aus der Regelleistung für den stets auftretenden Bedarf bezahlt werden muss. Der Bund wurde anders als bei der Neuberechnung der Regelsätze hier keine Frist gesetzt. Einmalige notwendige Anschaffungen müssen ab sofort wieder zusätzlich bezahlt werden.

Die fällige Neuberechnung der Regelsätze lässt dem Gesetzgeber Spielraum für eine kostenneutrale Lösung. Die Bundesregierung hat zwar eine Niederlage erlitten, kann aber mit dem Ergebnis ihre bisherige Politik gegen Hartz IV-BezieherInnen in der großen Linie fortsetzen.

Die ca. 7 Millionen BezieherInnen von Hartz IV haben mit diesem Urteil wenig gewonnen. Ihre Lage wird sich nur verbessern, wenn sie die kommenden Monate nutzen, um mit gesellschaftlichem Druck eine politische Neuverhandlung des ALG II der fern von bürokratischen Festsetzungen im Interesse der Herrschenden auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei gehört nicht nur die Höhe der Regelsätze, sondern das gesamte Sanktionsregime von Hartz IV auf den Prüfstand.

Edith Bartelmus-Scholich, 9.2.2010

Hartz-IV-Urteil: DGB fordert Programm gegen Verarmung
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV begrüßt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Dienstag in Karlsruhe:

„Dies ist ein guter Tag für die Kinder und Familien in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Lebenswirklichkeit angepasst werden müssen. Wir fordern die Politik auf, jetzt rasch und in einem transparenten Verfahren zu einer Anhebung der Regelsätze zu kommen. Dazu schlägt der DGB eine unabhängige Kommission vor, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden sollte – und nicht wie bisher Ministerialbürokraten hinter verschlossenen Türen.

Die jetzigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder müssen außerdem eigenständig ermittelt werden. Schließlich sind Kinder nicht einfach ,kleine Erwachsene’, die mit einem willkürlich festgelegten Prozentsatz vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürfen. Heranwachsende brauchen z.B. Geld für Bücher, Computer, Turnschuhe, Mitgliedschaft im Sportverein. Der Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe muss endlich stärker berücksichtigt werden, damit Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht länger abgehängt und stigmatisiert werden.

Die notwendige Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze muss zwingend verbunden werden mit einer flächendeckenden Lösung zur Beseitigung von Lohndumping und zur Eindämmung des Niedriglohnsektors. Es muss endlich Schluss damit sein, dass 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Bedürftigen gemacht werden und die Steuerzahler draufzahlen müssen, weil Arbeitgeber keine Existenz sichernden Löhne zahlen.

Der DGB fordert die Bundesregierung zu einem Sofortprogramm zur Vermeidung von Hartz IV, Working Poor und Armut auf. Dazu gehören die bessere Absicherung bei Arbeitslosigkeit, der Ausbau von Kinderzuschlag und Wohngeld, die Entschärfung der Zumutbarkeitsregelung, die Anhebung der Regelsätze und die Einführung flächendeckender, Existenz sichernder Mindestlöhne.“

Hartz IV
ver.di begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

09.02.2010

Als „gute Nachricht für Erwerbslose, Geringverdiener und deren Familien“ begrüßte Elke Hannack vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. ver.di hatte eine der klagenden Familien im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes in Karlsruhe vertreten. „Wir haben heute einen großen Erfolg für unsere Mitglieder erzielt“, sagte Hannack.

Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, bis Ende des Jahres Regelungen zu treffen, die dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen gerecht würden. Bildung, eine gesunde Ernährung, Kleidung und altersgerechte Aktivitäten müssten bei der Festlegung des Sozialgeldes für Kinder künftig eine grundlegende Rolle spielen: „Durchschnittlich liegen die Ausgaben von Eltern für den Nachwuchs zwischen 500 und 700 Euro im Monat. Mehr Geld für eine Schulzeit mit gleichen Chancen muss auch den Kindern in den von Arbeitslosigkeit oder Niedriglöhnen betroffenen Familien zur Verfügung stehen“, forderte Hannack.

Auch die Regelsätze für Erwachsene stünden auf dem Prüfstand. ver.di fordert eine Erhöhung auf 435 Euro im Monat. Flankiert werden müsse die Erhöhung durch eine allgemeine Öffnungsklausel für die nicht im Regelsatz berücksichtigten Ausgabenbereiche beziehungsweise für einmalige oder unregelmäßig wiederkehrende Bedarfe. Zudem sei es höchste Zeit, mittels eines existenzsichernden, gesetzlichen Mindestlohnes zu verhindern, dass immer mehr Beschäftigte mit Niedriglöhnen auf Hartz IV angewiesen seien.

 

Pressemitteilung der BAG Prekäre Lebenslagen e.V. vom 09.02.2010 pdf-Datei

 

Antrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag Weg mit Hartz IV !


Bundesverfassungsgericht schafft Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe
aus: Tacheles-Sozialhilfe.de

“Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) hat bei den Leistungsbeziehern allgemein Enttäuschung hervorgerufen. Die Hoffnung vieler, das Bundesverfassungsgericht werde die Regelsätze zumindest für Kinder als zu niedrig ansehen und eine sofortige oder rückwirkende Erhöhung anordnen, wurden enttäuscht. Dennoch ist das Urteil nicht ganz ohne unmittelbaren positiven Nutzen. Denn eine Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht nun doch getroffen.

Zumindest einige wenige Leistungsbezieher können unmittelbar von dem Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht nur zu den Regelsätzen Stellung genommen, sondern auch zum laufenden Sonderbedarf.

Dieser war früher in § 22 Abs. 1 S. 2 BSHG geregelt und wurde in § 28 Abs. 1 S. 2 ins SGB XII übernommen, nicht jedoch ins SGB II.

Das Bundesverfassungsgericht hält aber eine dem § 22 Abs. 1 S. 1 BSHG entsprechende Regelung im SGB II offensichtlich für zwingend notwendig. Dies ergibt sich aus folgender Aussage in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

   „Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach § 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.”

Besonders interessant und für Betroffene äußerst hilfreich ist, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich dieses atypischen Bedarfs dem Gesetzgeber nicht nur aufgegeben hat, bis Ende 2010 eine Neuregelung zuschaffen, es hat – anders als bei den Regelsätzen – einen direkten Anspruch auf atypische Bedarfe aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG hergeleitet.

Hierzu heißt es in der Pressemitteilung: „Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.”

Wer kann nun was geltend machen?

Geltend gemacht werden kann ein atypischer Bedarf (d.h. ein Bedarf, der nicht von der Regelleistung gedeckt ist, sofern dieser 1. unabweisbar und 2. laufend (also nicht nur einmalig) ist. (Für einmalige Überschreitungen kommt nach wie vor nur ein Darlehen gem. § 23 Abs. 1 SGB in Betracht.)

Damit fällt die neue Waschmaschine nicht unter atypische Bedarfe, da es sich nicht um einen laufenden Bedarf handelt.

Auch Reitstunden werden von der ARGE nicht bezahlt, da sie keinen unabweisbaren Bedarf darstellen.

An die abweichende Bemessung zugunsten des Hilfesuchenden werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Die pauschale Behauptung, es entstünden Mehrkosten reicht nach bisheriger Rechtsprechung zu § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII und der Vorgängerregelung § 22 BSHG nicht aus. (zum BSHG schon: OVG Münster, FEVS 43, 372; 376). Zunächst einmal muss der Leistungsberechtigte explizit darlegen, dass der von ihm geltend gemachte atypische Bedarf durch die Regelleistung nicht gedeckt ist. Dies ist am ehesten möglich, wenn der Bedarf nicht unter die Bedarfsgruppen der Regelsatzverordnung fällt. Der Hilfesuchende muss darlegen, dass der geltend gemachte zusätzliche Bedarf durch die Bedarfsgruppen nicht erfasst wird.
Geltend gemacht werden können jedoch aller Voraussicht nach folgende Kosten:

Da die Regelsätze keine Ausgaben für Bildung vorsehen, können Bildungsbedingte Kosten wohl am ehesten als atypischer Bedarf geltend gemacht werden.

Unter der Geltung des § 22 BSHG bzw. für § 28 SGB XII wurden folgende atypische Bedarfe anerkannt:

Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts des nicht mit den Kindern in einem Haushalt lebenden Elternteils (anders noch BSG 7.11.2006 BeckRS 2007 40592) oder für den Besuch des inhaftierten Ehemannes ( vgl. Grube/Wahrendorf, SGB XII,§ 28 Rn. 13), Kosten für Kleidung in Über- oder Untergrößen, (BT-Drs. 15/1514, 59). Ein besonders hoher Energieverbrauch für Haushaltsenergie (OVG Münster FEVS 51, 89), sofern die Energiekosten nicht gesenkt werden können bzw. die Besonderheiten des Einzelfalles den hohen Energieverbrauch notwendig machten.

Je nach Notwendigkeit könnten möglicherweise auch atypische Kosten für Körperpflegemittel (Hautcreme, Kontaktlinsenflüssigkeit) etc. übernommen werden, wenn der Leistungsberechtigte die Notwendigkeit nachweist.

Für alle die atypische Mehrbedarfe haben bedeutet dies, dass sie einen formlosen Antrag an die ARGEN bzw. kommunalen leistungsträger stellen und sich dabei auf das neuerliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen sollten. Es wird aber wohl einige Klageverfahren geben müssen, bevor die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von den Leistungsträgern auch umgesetzt werden.


Dr. Alexandra Unkelbach
(Rechtsanwältin) Bonn”

Aktuelle attac-Termine

Donnerstag, den 18.03.2010 um 19 Uhr, im KUB.A, Eltzerhofstr. 10, 56068 Koblenz


Veranstaltungs- hinweise
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Bitte für jeweilige Informationen auf die  Bilder klicken und noch ausführlichere Informationen auf der Terminseite von attac-KO

21. März 2010

Runder Tisch
Hochschulpolitik
Rheinland-Pfalz
Die Privatisierung der Bildung
April bis Juni 2010
Flyer Seite 1
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20. März 2010